Guten Tag,
aus einer anderen Anfrage habe ich entnommen, dass während einer Beschäftigung als Werkstudent auch ein Pflichtpraktikum im Rahmen eines Studiums möglich ist.
Fragen hierzu:
- Dürfen beide Tätigkeiten beim selben Arbeitgeber stattfinden und wird er dann weiterhin als Werkstudent (106) abgerechnet?
- Wie sieht es mit einem freiwilligem unbezahlten Praktikum aus?
Vielen Dank & Viele Grüße
Mit freundlichen Grüßen