Liebes Expertenforum,
ich finde unterschiedliche Antworten zu folgender Frage:
zählen Urlaubs- und Krankheitstage sowie Überstunden zu der 20-Std.-Grenze bei Werkstudenten dazu oder nicht?
Bsp: Student mit wöchentlicher Arbeitszeit von 20 Std. mit einer fünf-Tage-Woche ist an zwei Tagen krank; das wären dann 8 krank-Stunden. Kann er dann in der Wochen nur noch weitere 12 Std. arbeiten oder darf er trotzdem 20 Stunden arbeiten? Gleiche Frage gilt für Urlaubstage oder auch genommene Überstunden, die abgerechnet werden - werden diese auf die Grenze angerechnet oder nicht?
Haufe gibt dazu folgende Info heraus: Urlaubstage und Krankheitsstunden zählen nicht direkt zu dieser 20-Stunden-Grenze, da sie nicht als Arbeitszeit betrachtet werden, d.h. sie beeinflussen die Grenze nicht.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und viele Grüße