Expertenforum - Werkstudent – Überschreitung der 20-Stunden-Grenze

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  • 01
    Werkstudent – Überschreitung der 20-Stunden-Grenze

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben bei der Überprüfung festgestellt, dass ein Werkstudent die 20-Stunden-Grenze, außerhalb der Semesterferien, überschritten hat.

    Es handelt sich um die Monate: Januar, Mai und Juni.

    Wir würden den Werkstudenten rückwirkend korrigieren, auf voll pflichtig in der Sozialversicherung (Beitragsgruppenschlüssel 1 1 1 1) für Januar.

    Für den Monat Februar den Werkstudentenstatus (Beitragsgruppenschlüssel 0 1 0 0) lassen und für die Monate Mai und Juni wieder auf voll pflichtig (Beitragsgruppenschlüssel 1 1 1 1) umstellen.

    Ist diese Vorgehensweise richtig?


    Grundsätzliche Frage:

    Wenn wir bei der Überprüfung der Werkstudenten feststellen, dass die 20-Stunden-Grenze (während der Vorlesungszeit) in einem Monat, zum Beispiel Mai, überschritten und im nächsten Monat (Juni) wieder eingehalten wird.

    Wie wird dann korrigiert?

    Mai: Beitragsgruppenschlüssel 1 1 1 1 voll pflichtig in der Sozialversicherung

    Juni: Beitragsgruppenschlüssel 0 1 0 0 Werkstudent und so weiter

    Je nachdem was die Überprüfung des Zeitkontos zeigt.

    Ist das so richtig?


    Vielen Dank und Grüße

    C. Petersen

     

  • 02
    RE: Werkstudent – Überschreitung der 20-Stunden-Grenze

    Hallo C. Petersen,


    Ihrer Vorgehensweise, dass der Werkstudent hier während der Vorlesungszeit in den Monaten Januar, Mai und Juni aufgrund der Überschreitung der 20-Stunden-Grenze pflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung zu beurteilen ist, stimmen wir zu.


    In einem solchen Fall gehört diese Person ihrem Erscheinungsbild nach nicht mehr zum Personenkreis der ordentlichen Studierenden, sondern die Zugehörigkeit zum Kreis der Beschäftigten tritt in den Vordergrund (Personengruppenschlüssel „101“, Beitragsgruppenschlüssel „1111“). Dies gilt selbst auch in den Fällen, in denen nur ein geringfügiges Überschreiten vorliegt.


    Sofern bei einer erneuten Prüfung festgestellt wird, dass die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg wieder gegeben sind, kommt dieses erneut zum Tragen, mit der

    Konsequenz, den Personengruppenschlüssel „106“ in Verbindung mit dem Beitragsgruppenschlüssel „0100“ wieder zu verwenden.


    Um einen hohen Meldeaufwand zu vermeiden, ist es daher ratsam, dass Studenten die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden während der Vorlesungszeiten ausnahmslos nicht überschreiten.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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