Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Werkstudent muss jeden Monat die Zeiten einer anderen Tätigkeit bei uns abgeben damit die 20Stunden/ Wochen nicht mit der Tätigkeit bei uns überschritten wird bzw. prüfen wir, dass er es einhält.
Nun kommt dieser Student mit einer Anmerkung zu der Berechnung seiner Stunden im Zuge seiner VSS-Tätigkeit.
Laut Internet:
Im Rahmen der sog. VSS-Tätigkeit werden Vertretungsstunden für Lehrkräfte auf Abruf geleistet. Die Abrechnung der Vertretungsstunden erfolgt nach den individuellen steuer- bzw. sozialversicherungsrechtlichen Verhältnissen.
Laut dem Dezernat Entgelt gilt folgendes:
…die monatlich geleisteten Stunden durch 4,348 geteilt werden.
Der Wert bestimmt die tatsächlich e wöchentliche Arbeitszeit im VSS Vertrag.
Können wir das so machen? (1h:4,348=0,23min)
Damit könnte er dann bei uns natürlich etwas mehr arbeiten.
Vielen Dank im Voraus
Nico