Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben eine MA, die bei uns in Teilzeit mit 19,25 Std./Woche beschäftigt ist und gleichzeitig immatrikuliert im Fernstudium und in Teilzeit.
Dürfen wir sie als Werkstudentin anmelden?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
KH