Expertenforum - Werkstudent im Praxissemester

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  • 01
    Werkstudent im Praxissemester

    Guten Tag,

    wir haben einen Werkstudenten, der ab dem nächsten Semester sein Praxissemester bei uns absolviert. Wenn ich etwas zu dem Thema suche kommt immer nur das Thema "Praktikum". Ist der Mitarbeiter in der Zeit des Praxissemesters mit PGS 190 und BGS 0000 zu schlüsseln oder doch anders?

    Danke und Viele Grüße

    Nina Kreuer

  • 02
    RE: Werkstudent im Praxissemester

    Sehr geehrte Frau Kreuer,
     
    ein Praxissemester ist generell als fester, praktischer Teil eines Studiums in der Prüfungsordnung integriert und dauert ein komplettes Semester. Es handelt sich somit um ein Pflichtpraktikum.

    Während des Pflichtpraktikums ist der Studierende immatrikuliert und gilt nicht als Arbeitnehmer.
    Personen, die während der Dauer ihres Studiums ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum ableisten, sind versicherungsfrei in allen Zweigen der Sozialversicherung.

    Die Dauer, die Höhe des Entgelts und die wöchentliche Arbeitszeit spielen dabei keine Rolle.

    Sofern der Praktikant ein Entgelt erhält, besteht Umlage- und Unfallversicherungspflicht. Somit wäre eine Anmeldung mit dem Beitragsgruppenschlüssel „0000“ und dem Personengruppenschlüssel „190“ vorzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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