Hallo,
Ich werde nicht ganz schlau, wo nun die monatliche Verdienst-Grenze für Werkstudenten liegt, dass man familienversichert bleiben kann.
Vielen Dank!
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Hallo,
Ich werde nicht ganz schlau, wo nun die monatliche Verdienst-Grenze für Werkstudenten liegt, dass man familienversichert bleiben kann.
Vielen Dank!
Guten Tag,
verfügen Familienangehörige über ein Gesamteinkommen, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (2022: 470,00 €) überschreitet, unterstellt der Gesetzgeber, dass bei diesen Personen kein Schutzbedürfnis vorliegt. Deshalb ist eine Familienversicherung in diesen Fällen ausgeschlossen. Für Familienangehörige, die eine geringfügige entlohnte Beschäftigung ausüben, ist seit dem 01.10.2022 ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze (520,00 €) zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Also verstehe ich das richtig, dass ich als Werkstudent nicht mehr als 470€ verdienen darf, um in der Familienversicherung zu bleiben?
Guten Tag,
für Familienangehörige, die eine geringfügige entlohnte Beschäftigung ausüben, ist seit dem 01.10.2022 ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze (520,00 EUR) zulässig.
Demzufolge wäre bei Ausübung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (bis 520 EUR im Monat) eine Familienversicherung für Sie grundsätzlich möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Vielen Dank, aber die 520€ Grenze ist mir bei geringfügig Beschäftigten bewusst.
Mich interessiert die monatliche Grenze für Werkstudenten. Liegt diese nun bei 470€ oder nicht?
Guten Tag,
zum 01.10.2022 wurde das zulässige Gesamteinkommen für geringfügig entlohnte beschäftigte Familienmitglieder an die neue Geringfügigkeitsgrenze angepasst (520,00 EUR). Da das Beschäftigungsverhältnis hier im Rahmen des Werkstudentenprivilegs absolviert wird, ist bei der Klärung des Anspruchs auf Familienversicherung von dem Grenzwert von 470,00 EUR auszugehen.
Bei Ermittlung des Gesamteinkommens ist in einem solchem Fall grundsätzlich die jährliche Werbungskostenpauschale (2022: 1.200,00 Euro) in Abzug zu bringen. Bei einer Beschäftigung, die das gesamte Jahr andauert, wird ein monatlicher Betrag in Höhe von 100,00 Euro in Abzug gebracht (1.200,00 Euro: 12 Monate = 100,00 Euro). Wird die Beschäftigung nicht das gesamte Jahr über ausgeübt, so wird der Pauschbetrag durch die Anzahl der Beschäftigungsmonate dividiert, so dass ggf. ein höherer Betrag als mtl. 100,00 Euro in Abzug gebracht werden kann.
Zur rechtsverbindlichen Abklärung des Versicherungsschutzes empfehlen wir Kontakt mit der zuständige Krankenkasse aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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