Liebes Expertenforum-Team,
am Telefon des Firmenservice wurde ich gebeten, meine Frage hier zu stellen:
Ein Werkstudent hat einen Vertrag über 18 Stunden in der Woche mit Unternehmen A und möchte nun eine Tätigkeit als Übungsleiter aufnehmen über 1,5 Stunden die Woche mit Institution B.
- In welcher Form muss Unternehmen A die Einhaltung der 20h-Regel dokumentieren in Bezug auf die Tätigkeit bei Institution B? Reicht eine schriftliche Bestätigung des Werkstudenten, der Vertrag oder ein anderweitiges Dokument, welches einmalig abgelegt werden kann? Muss wöchentlich der Stundenzettel angefordert werden? Wie schützt Unternehmen A sich effektiv und wasserdicht vor unerwünschten Konsequenzen, wenn der Werkstudent entgegen der schriftlichen Versicherung mehr Stunden bei Institution B leistet?
- Ist für die Tätigkeit bei Institution B eine weitere Werkstudententätigkeit, ein Minijob oder eine Abrechnung über die Übungsleiterpauschale zwingend aus Sicht des Unternehmens A oder ist das unerheblich?
- Haben Sie weitere Hinweise, die dringend zu beachten wären?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und viele Grüße!