Expertenforum - Werkstudent an der IU (internationale Hochschule) - ohne Semesterferien

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  • 01
    Werkstudent an der IU (internationale Hochschule) - ohne Semesterferien

    Hallo liebes Expertenteam,

    wir beschäftigen Werkstudenten die an der IU (internationalen Hochschule) studieren. Die IU ist eine staatlich anerkannte und akkreditierte Privathochschule. Die Studiengänge werden online als Fernstudium angeboten. Da es sich um ein flexibles Fernstudium handelt, gibt es keine Semesterferien bzw. vorlesungsfreie Zeiten. Der Student legt seine Studienzeiten, sowie seine Urlaubszeiten selbst fest.


    Welche Möglichkeiten haben Studenten der IU die 20-Stunden-Regel zu überschreiten (max. 26 Wochen eines Zeitjahres)?

    Wie sollen Studenten der IU nachweisen, dass sie Urlaub (vorlesungsfreie Zeit) haben?

    Wie sollen wir, als Arbeitgeber, am besten vorgehen, um die Einhaltung der 20-Stunden-Regel zu überprüfen?

    Welche Besonderheiten gibt es zu beachten?


    Vorab vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße

    C. Petersen

     

  • 02
    RE: Werkstudent an der IU (internationale Hochschule) - ohne Semesterferien

    Hallo C. Petersen,
     
    zu Ihrer Frage, ob bei einer Fernuniversität Semesterferien existieren und Studierende ggf. mehr als 20 Stunden beschäftigt werden können, ohne dass sie dadurch den Werkstudentenstatus verlieren, sind dem Rundschreiben zum Thema „Versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten“ vom 23.11.2016 leider keine konkreten Aussagen zu entnehmen.
     
    Grundsätzlich gilt nach unserer Recherche folgendes:
     
    Jede Hochschule und Universität, welche „Präsenzstudien“ ermöglicht, führt bestimmte Ferienzeiten. Vor allem Semesterferien sind an allen Hochschulen vorgeschrieben.
    Während dieser Zeit entfallen sämtliche Vorlesungen und die Studierenden erhalten Zeit, zu lernen, sich auf das kommende Semester vorzubereiten oder sich zu erholen.
     
    Typisch für „Fernstudien“ an Fernhochschulen ist dagegen der durchgehende Unterricht. Die Studierenden werden nicht nach Semestern betreut oder die Dauer des Studiums in Semester eingeteilt. Da der Unterricht durchgehend ist, entfallen sämtliche Ferienzeiten. Dies schließt auch die Semesterferien mit ein. Fernstudierende entscheiden somit selbst, wenn sie eine Woche Ferien benötigen.
     
    Anbieter von Fernunistudiengängen beantworten die Frage, ob das jeweilige Institut fixe Ferienzeiten besitzt, in ihren Informationsunterlagen. Hierbei weisen die Anbieter in
    der Regel darauf hin, dass „Ferien“ nicht vorhanden sind, allerdings durch die freie Lerneinteilung jederzeit persönliche „Ferien“ abgehalten werden können. Dennoch sollten
    die „Ferien“ nicht mit Pflichtterminen wie etwa Prüfungen und Präsenzveranstaltungen übereinstimmen.
    Da das Fernstudium durchgängig über mehrere Monate hinweg besucht wird, entfallen nach unserer Auffassung die typischen Ferienzeiten und somit auch die Semesterferien.
     
    Demzufolge unterliegt bei einem Überschreiten der 20-Stunden-Grenze das Beschäftigungsverhältnis prinzipiell der Kranken-, Pflege-, Renten und Arbeitslosenversicherungspflicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Expertenteam
     

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