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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Werkstudent

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein Werkstudent verdient immer im Übergangsbereich. Jetzt im Dezember erhält er nur 500 €.

    Wie wird jetzt die RV berechnet für den Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil.


    Mit freundlichem Gruß

  • 02
    RE: Werkstudent

    Guten Tag,
     
    die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen zum Übergangsbereich finden Anwendung, wenn das monatliche Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung regelmäßig im Übergangsbereich von 556,01 Euro bis 2.000,00 Euro liegt.
     
    Bei Beschäftigungen im Übergangsbereich, in denen im Entgeltabrechnungszeitraum das tatsächliche monatliche Arbeitsentgelt die untere Entgeltgrenze des Übergangsbereichs unterschreitet, ist zu beachten, dass in Monaten des Unterschreitens für die Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme „BE“ das tatsächliche Arbeitsentgelt mit dem „Faktor F“ (im Jahr 2025: 0,6683) zu multiplizieren ist.
     
    Die entsprechende Formel für die Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme lautet demnach:
     
                BE = tatsächliches Arbeitsentgelt x F
     
    Der Arbeitgeber trägt in Ihrem Fall den gesamten Rentenversicherungsbeitrag.
     
    Auf dem AOK-Fachportal für Arbeitgeber finden Sie unter Tools zur Unterstützung einen Minijob- und Übergangsbereichsrechner. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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