Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben eine Nachfrage: Führt gesetzl. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder bei Urlaub zu einer Überschreitung der 20-Stunden-Wochengrenze? Oder bekommt der (Werk-)Student nur mehr Geld und das Werkstudentenprivileg bleibt bestehen?
Meiner Erinnerung nach führt auch Entgeltfortzahlung für Arbeitsunfähigkeitszeiten und/oder Urlaub zur Anrechnung auf das Werkstudentenprivileg, d.h. die Summe aus Entgeltfortzahlungszeiten und gearbeiteten Zeiten darf in Summe die 20-Stundengrenze nicht überschreiten. Leider finde ich in meinen Unterlagen nicht mehr die Quelle zu diesem.
Vielen Dank,
H. Leonhardt