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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Werkstudent

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    wir haben eine Nachfrage: Führt gesetzl. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder bei Urlaub zu einer Überschreitung der 20-Stunden-Wochengrenze? Oder bekommt der (Werk-)Student nur mehr Geld und das Werkstudentenprivileg bleibt bestehen?


    Meiner Erinnerung nach führt auch Entgeltfortzahlung für Arbeitsunfähigkeitszeiten und/oder Urlaub zur Anrechnung auf das Werkstudentenprivileg, d.h. die Summe aus Entgeltfortzahlungszeiten und gearbeiteten Zeiten darf in Summe die 20-Stundengrenze nicht überschreiten. Leider finde ich in meinen Unterlagen nicht mehr die Quelle zu diesem.


    Vielen Dank,

    H. Leonhardt

  • 02
    RE: Werkstudent

    Guten Tag,
     
    Personen, die neben ihrem Studium nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich beschäftigt sind, gehören ihrem Erscheinungsbild nach grundsätzlich zu den Studenten und nicht zu den Arbeitnehmern. Die Höhe des Arbeitsentgelts ist dabei ohne Bedeutung.

    Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage, sind bei der Beurteilung der 20-Stunden-Grenze ebenfalls entsprechend der vereinbarten Arbeitszeit zu berücksichtigen. Dies gilt unabhängig davon, dass an diesen Tagen tatsächlich nicht gearbeitet wurde.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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