Ich habe einen Werkstudent, der bisher als Minijobber beschäftigt war und aufgrund der Semesterferien ab März 40 Stunden arbeiten möchten. Mir ist bekannt das er in seiner vorlesungsfreien Zeit / Semesterferien mehr als 20 Stunden arbeiten darf und somit weiterhin über seiner studentischen Krankenversicherung versichert ist (Beitragsgruppe 0100). Sind hier auch
die 26 Wochen maßgeblich und was muss ich ggf. noch beachten ? Danke vorab.