Expertenforum - Werksstudentenprivileg

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  • 01
    Werksstudentenprivileg

    Schönen guten Tag,

    ich bin Masterstudentin und befinde mich aktuell in den Semesterferien. Ich arbeite mit 16 Schulstunden pro Woche an einer Schule. Aktuell (nur in den Semesterferien) arbeite ich nebenbei noch woanders, wodurch ich aktuell insgesamt auf über 20h/Woche komme. Wenn meine Vorlesungszeit los geht, werde ich nur noch an der Schule arbeiten und bin somit unter 20h/Woche. Gilt für mich noch das Werksstudentenprivileg?

  • 02
    RE: Werksstudentenprivileg

    Hallo Frau Bulczak,

    Personen, die neben ihrem Studium nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich beschäftigt sind, gehören ihrem Erscheinungsbild nach grundsätzlich zu den Studenten und nicht zu den Arbeitnehmern. Die Höhe des Arbeitsentgelts ist dabei ohne Bedeutung.
     
    Wird eine Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden lediglich in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) auf mehr als 20 Stunden ausgeweitet oder durch Aufnahme einer weiteren Beschäftigung die 20 Stunden-Grenze überschritten, so bleibt auch für diese Zeit das studentische Erscheinungsbild erhalten, sodass grundsätzlich Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs anzunehmen ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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