Hallo,
wir haben einen Mitarbeiter, welcher 46 Jahre ist und im 10 Fachsemester studiert, insgesamt hat er aber bereits 24 Hochschulsemester. Eine gültige Immatrikulationsbescheinigung liegt vor, auch umfasst die Tätigkeit weniger als 20 Wochenstunden. Kann er trotz des Alters und der Hochschulsemester als Werkststudent abgerechnet werden ? Muss er uns einen Nachweis über die KV bringen - studentische KV ist ja auf Grund des Alters ausgeschlossen.
Vielen Dank
A.Thiele