Expertenforum - Welche Stunden bzw. Entgelt muss gemeldet werden bei "Kind krank"

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  • 01
    Welche Stunden bzw. Entgelt muss gemeldet werden bei "Kind krank"

    Hallo,

    wir sind ein Krankenhaus und die MA arbeiten im Schichtdienst. Die wöchentliche Arbeitszeit (AZ) der MA beträgt 20 Std., die tägliche (bei 5-Tage-Woche) AZ 4 Std. Die mtl. AZ beträgt ca. 87 Std. Die MA werden nun täglich nicht mit den 4 Std. verplant, sondern im Schichtdienst mit. ca. 7,42 Std., sie haben dadurch mehr freie Tage.

    Wenn diese MA nun "Kind krank" zu Hause bleibt, geben wir in unser Abrechnungssystem den 1 Tag als Kürzung ein. Dann wird die Vergütung für den 1 Tag, also 4 Std. gekürzt und nicht für die 7,42 Std., für die sie eingeplant wurde. In dem Beispielfall wurde das Bruttoentgelt um ca. 80 € gekürzt, der Krankenkasse wurde auch ein sv-pflichtiges Entgelt von 80 € gemeldet.

    Die MA sagt uns jetzt, das der Krankenkasse das Entgelt für 7,42 Std. gemeldet werden muss.

    Was wäre richtig?

    Vielen Dank für die Auskunft.


    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: Welche Stunden bzw. Entgelt muss gemeldet werden bei "Kind krank"

     
    Hallo Michealm01,

    Ihre Frage zur Ermittlung des ausgefallenen Arbeitsentgeltes für die Berechnung des Kinderpflegekrankengeldes der beschäftigten Person betrifft vordergründig das Arbeitsrecht.
     
    Arbeitsrechtliche Fragestellungen können wir in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum nicht beantworten. Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Sozialversicherungsrechtlich gilt grundsätzlich folgendes:
    Für die Berechnung des Kinderkrankengeldes ist auf das während des Freistellungszeitraums ausgefallene laufende, dem Grunde nach beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt (ohne Begrenzung auf eine Beitragsbemessungsgrenze (BBG), notwendig u.a. für die Beitragsermittlung durch den Sozialversicherungsträger) abzustellen.
     
    Dies ist das Entgelt, welches die betroffene Person bekommen hätte, wenn diese am Erkrankungstag des Kindes gearbeitet hätte.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam 
     

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