Guten Tag,
ein Arbeitnehmer wurde zum 30.11.2025 gekündigt. Laut Abwicklungsvereinbarung darf er den Firmenwagen noch bis 28.02.2026 privat nutzen.
Ich habe dazu folgende Fragen:
Erfasse ich den 30.11.2025 als Beschäftigungsende?
Besteht ab 01.12.2025 für den geldwerten Vorteil steuer- und sozialversicherungspflicht? Welche Lohnsteuer ist zu verwenden?
Vielen Dank für die Rückmeldung