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  • 01
    Weiternutzung des Dienstwagens nach Beschäftigungsende

    Guten Tag,

    ein Arbeitnehmer wurde zum 30.11.2025 gekündigt. Laut Abwicklungsvereinbarung darf er den Firmenwagen noch bis 28.02.2026 privat nutzen.

    Ich habe dazu folgende Fragen:

    Erfasse ich den 30.11.2025 als Beschäftigungsende?

    Besteht ab 01.12.2025 für den geldwerten Vorteil steuer- und sozialversicherungspflicht? Welche Lohnsteuer ist zu verwenden?

    Vielen Dank für die Rückmeldung


     

  • 02
    RE: Weiternutzung des Dienstwagens nach Beschäftigungsende

    Sehr geehrter Fragesteller,


    Beschäftigungsende ist im geschilderten Fall der 30.11.2025, weil danach keinerlei Tätigkeit mehr geschuldet ist.

    Die weiter bestehende Möglichkeit zur privaten Nutzung des Dienstfahrzeugs ist (als nachlaufende Vergütung) nach allgemeinen Regeln (geldwerter Vorteil) zu behandeln (und zu besteuern), anhand der zuletzt vorliegenden ELStAM.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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