Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Mitarbeiter hatte vom 20.09.22-18.10.22 eine Kur, die er aufgrund einer weiteren Erkrankung am 17.10.22 vorzeitig abbrechen musste. Der Mitarbeiter war bis zum 07.11.22 wegen der 2. Erkrankung krankgeschrieben. Nach unserer Berechnung hat der Mitarbeiter nur bis zum 31.10.22 Anspruch auf Lohnfortzahlung, ab 01.11.22-07.11.22 besteht Anspruch auf Krankengeld.
Wir haben die Rückmeldung erhalten, dass die beiden Krankheiten nicht zusammengerechnet werden dürfen und der Mitarbeiter in der Zeit vom 01.11.22-07.11.22 Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat. Können Sie diesen Sachverhalt bitte prüfen?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
J.Hoffmann