Sehr geehrtes Expertenteam,
bei einem Mitarbeiter besteht aufgrund der Höhe seines Einkommens keine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Er ist freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Ab dem 01.10.25 bezieht er eine Regelaltersrente. Sein Dienstverhältnis wird mit unverändertem Einkommen bis zum 31.03.26 fortgeführt. Wie ist der Mitarbeiter ab dem 01.10.25 in der Krankenversicherung zu behandeln? Ist auch hier ein ermäßigter Versicherungsbeitrag zu berücksichtigen? Erhält er weiterhin einen Zuschuss (ohne Anspruch auf Krankengeld) vom Arbeitgeber?
Mit freundlichen Grüßen
Meikel