Arbeitnehmer bezieht Teilrente ist 64 Jahre und arbeitet in Teilzeit weiter.
Welcher Personengruppenschlüssel und welcher Beitragsgruppenschlüssel ist anzuwenden?
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Arbeitnehmer bezieht Teilrente ist 64 Jahre und arbeitet in Teilzeit weiter.
Welcher Personengruppenschlüssel und welcher Beitragsgruppenschlüssel ist anzuwenden?
Hallo Frau Fuchs,
für versicherungspflichtig Beschäftigte, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilrente beziehen, lautet der Beitragsgruppenschlüssel „1111“ und der Personengruppenschlüssel „101“.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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