Guten Tag,
folgendes Szenario hat sich zugetragen:
Mitarbeiter ist seit Jahren im Unternehmen beschäftigt.
Unter dem damaligen Inhaber wurden Nachtzuschläge bezahlt.
Vor einigen Jahren gab es einen Inhaberwechsel, womit die bestehenden Arbeitsverträge 1:1 übernommen wurden. Es gibt einen Änderungsvertrag / Vertragsergänzung wo festgelegt wurde das xy der neue Arbeitgeber ist und alle anderen Bestandteile des AV von anno irgendwann weiterhin ihre Gültigkeit behalten.
Nach Erhalt der ersten Abrechnungen fiel auf das der Nachtzuschlag fehlt.
Lt. Aussage des Inhabers müsse er diesen nicht zahlen - Leistung wäre freiwillig.
Hätte er im Rahmen des Änderungsvertrags oder in anderer geeigenter Form die Mitarbeiter hier nicht informieren müssen? Welche Ansprüche könnte ein AN hier ggf. geltend machen?