Sehr geehrtes Expertenforum,
wir wenden uns an Sie, da wir folgende Fragen zur bisherigen Rechtskreistrennung in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Führung von Zeitwertkonten haben:
- Wir haben bisher die Guthaben getrennt nach Rechtskreis Ost bzw. West geführt und diese auch getrennt mit Rechtskreiswechsel abgebaut. Können wir jetzt, ab 2025 mit Wegfall der Rechtskreistrennung, diese Wertguthaben zusammenführen?
- Oder müssen wir diese weiterhin getrennt aufgezeichnet weiterführen und abbauen?
- Gibt es dazu Veröffentlichungen des GKV?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Beantwortung,
Hans Leonhardt