Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bezüge einer geringfügig Beschäftigten Mitarbeiterin wurden bisher nach den individuellen Steuermerkmalen besteuert.
Nun erfolgt ein Wechsel zur pauschalen Versteuerung (2%).
Sind das Finanzamt und die Minijobzentrale gesondert über diesen Wechsel zu informieren oder reicht das Erlangen der Kenntnis darüber, über entsprechende Anmeldungen?
Mit freundlichen Grüßen
L. H.