Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Wechsel von individueller Versteuerung zu pauschaler Versteuerung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    die Bezüge einer geringfügig Beschäftigten Mitarbeiterin wurden bisher nach den individuellen Steuermerkmalen besteuert.

    Nun erfolgt ein Wechsel zur pauschalen Versteuerung (2%).

    Sind das Finanzamt und die Minijobzentrale gesondert über diesen Wechsel zu informieren oder reicht das Erlangen der Kenntnis darüber, über entsprechende Anmeldungen?


    Mit freundlichen Grüßen


    L. H.

  • 02
    RE: Wechsel von individueller Versteuerung zu pauschaler Versteuerung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    beim geschilderten Wechsel des Besteuerungsweges besteht die Information des Finanzamts und der Minijobzentrale in den entsprechenden Anmeldungen. Zusätzliche, gesonderte Informationsschreiben sind nicht notwendig.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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