Wir haben eine Mitarbeiterin, die ihre Schwangerschaft angezeigt hat.
Da Gefährdungen nicht ausgeschlossen werden können soll ein Beschäftigungsverbot herangezogen werden.
Es ist durchaus erst ein teilweises Beschäftigungsverbot angedacht, um Verwaltungsarbeiten - grad jetzt zum Jahreswechsel- abzuwickeln. Wenn diese Arbeiten erledigt sind würden wir auf ein volles Beschäftigungsverbot übergehen.
Ist dies möglich oder muss hier eine spezielle Vorgehensweise beachtet werden?