Expertenforum - Wechsel teilweises Beschäftigungsverbot zu vollen Beschäftigungsverbot

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Wechsel teilweises Beschäftigungsverbot zu vollen Beschäftigungsverbot

    Wir haben eine Mitarbeiterin, die ihre Schwangerschaft angezeigt hat.

    Da Gefährdungen nicht ausgeschlossen werden können soll ein Beschäftigungsverbot herangezogen werden.


    Es ist durchaus erst ein teilweises Beschäftigungsverbot angedacht, um Verwaltungsarbeiten - grad jetzt zum Jahreswechsel- abzuwickeln. Wenn diese Arbeiten erledigt sind würden wir auf ein volles Beschäftigungsverbot übergehen.


    Ist dies möglich oder muss hier eine spezielle Vorgehensweise beachtet werden?

     

  • 02
    RE: Wechsel teilweises Beschäftigungsverbot zu vollen Beschäftigungsverbot

    Hallo AbrechnungsstelleLHSCRH,

    Ihre Frage, ob ein teilweises Beschäftigungsverbot auf ein vollständiges Beschäftigungsverbot ausgeweitet werden kann, betrifft das Arbeitsrecht und kann in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum nicht beantwortet werden.

    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.

    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus diesem Bereich.

    Sozialversicherungsrechtlich ist zu beachten, dass – sofern der Arbeitgeber zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts während eines (teilweisen oder vollständigen) Beschäftigungsverbotes verpflichtet sein sollte – dieser einen Anspruch auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen im Rahmen des Umlageverfahrens U2 nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) bei der zuständigen Krankenkasse geltend machen kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.