Hallo liebes AOK-Team,
wie schätzen Sie den folgenden Sachverhalt ein:
Ein/-e Mitarbeiter/-in hat im Jahr 2022 die JAE-Grenze unterschritten und wird sie in 2023 durch eine Gehaltserhöhung überschreiten. Die Erhöhung gilt ab dem 01.01.2023.
Kann aufgrund der Gehaltserhöhung ein Wechsel in die PKV erfolgen?
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
Verena2308