Hallo,
eine Angestellte ist geringfügig entlohnt beschäftigt und erhält auf Grund eines Arbeitsunfalls Verletztengeld. Während der Erkrankung hat Sie eine Vertragsverlängerung mit Anpassung des Entgelts erhalten (größer geringf.-Grenze) mit Inkrafttreten 01.08. Die Beschäftigung wurde tatsächlich erst am 01.10. gegen Entgelt aufgenommen.
Also vertraglich vereinbart:
Beschäftigung geringfügig entlohnt bis 31.07.
Beschäftigung mit neuem Vertrag, abgeschlossen während der AU, ab 01.08.
Aber:
Tatsächliche Beschäftigungsaufnahme ab 01.10.
Zu welchem Zeitpunkt folgt die Anmeldung mit Grund 11?