Guten Tag,
eine AN hat bei einem Arzt gearbeitet, der sich mit anderen Ärzten Praxisräume geteilt hat. Während sie sich in Elternzeit befindet, hat der AG die Praxisräume verlassen und ist in eine andere Stadt verzogen. Da die AN nicht mitgehen wollte, hat sie während der Elternzeit gekündigt.
Ein Arzt B aus den gemeinsamen Praxisräumen will sie übernehmen jetzt direkt, aber die AN bleibt noch bis 30.06.2026 in Elternzeit.
Wie ist das hier mit den Meldungen?
a) Anmeldung zum 1.03.2025 (rückwirkend) und direkt Beginn Elternzeitmeldung
b) Anmeldung zum 01.07.2026 ( da die AN da ja erst die Tätigkeit wirklich aufnimmt) ?
Ich würde ja zu Antwort B tendieren, aber ich wäre Ihnen für Ihre Hilfe bei diesem besonderen Fall sehr dankbar.
Solch einen Fall hatte ich bisher nicht. Bisher haben alle AN vor Beginn einer Elternzeit auch beim AG schon gearbeitet.
Vielen Dank im Voraus
UKoerner