Expertenforum - Wechsel AG während Elternzeit, wegen Wegzug des alten AG aus gemeinsam genutzten Praxisräumen

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  • 01
    Wechsel AG während Elternzeit, wegen Wegzug des alten AG aus gemeinsam genutzten Praxisräumen

    Guten Tag,


    eine AN hat bei einem Arzt gearbeitet, der sich mit anderen Ärzten Praxisräume geteilt hat. Während sie sich in Elternzeit befindet, hat der AG die Praxisräume verlassen und ist in eine andere Stadt verzogen. Da die AN nicht mitgehen wollte, hat sie während der Elternzeit gekündigt.

    Ein Arzt B aus den gemeinsamen Praxisräumen will sie übernehmen jetzt direkt, aber die AN bleibt noch bis 30.06.2026 in Elternzeit.

    Wie ist das hier mit den Meldungen?

    a) Anmeldung zum 1.03.2025 (rückwirkend) und direkt Beginn Elternzeitmeldung

    b) Anmeldung zum 01.07.2026 ( da die AN da ja erst die Tätigkeit wirklich aufnimmt) ?

    Ich würde ja zu Antwort B tendieren, aber ich wäre Ihnen für Ihre Hilfe bei diesem besonderen Fall sehr dankbar.

    Solch einen Fall hatte ich bisher nicht. Bisher haben alle AN vor Beginn einer Elternzeit auch beim AG schon gearbeitet.

    Vielen Dank im Voraus


    UKoerner

  • 02
    RE: Wechsel AG während Elternzeit, wegen Wegzug des alten AG aus gemeinsam genutzten Praxisräumen

    Guten Tag,
     
    die Elternzeit ist immer an das aktuell bestehende Arbeitsverhältnis gebunden. Wenn das Arbeitsverhältnis endet, dann endet auch die laufende Elternzeit. Wird der Arbeitgeber gewechselt, hat der Arbeitnehmende beim neuen Arbeitgeber ggf. wieder Anspruch auf Elternzeit.
     
    Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kann erst mit der tatsächlichen Aufnahme der Beschäftigung gegen Entgelt beginnen. Eine Anmeldung kann daher nach Ihrer Sachverhaltsschilderung erst zum 01.07.2026 erfolgen.
     
    In diesem Fall empfehlen wir der Mitarbeiterin Kontakt zu ihrer Krankenkasse aufzunehmen, um den durchgehenden Versicherungsschutz zu besprechen. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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