Wenn das Arbeitsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber vom Minijob zum Midijob wechselt, besteht dann auch eine 4-wöchige Wartezeit bei der Lohnfortzahlung ?
Expertenforum - Wartezeit bei Lohnfortzahlung

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Wartezeit bei Lohnfortzahlung
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RE: Wartezeit bei Lohnfortzahlung
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Für die Erfüllung der vierwöchigen Wartezeit bis zum Eingreifen der Entgeltfortzahlungspflicht kommt es auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses an. Nicht maßgeblich ist die sozialversicherungsrechtliche Einordnung dieses Arbeitsverhältnisses. Das heißt, beim nahtlosen Übergang von einem Minijob zum Midijob beginnt die Wartezeit nicht erneut zu laufen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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