Ein Mitarbeiter ist seit 2022 Arbeitsunfähig erkrankt. Seit 05.2024 ist er aus dem Krankengeld ausgesteuert worden und das Arbeitsamt springt als Leistungsträger ein. Das Arbeitsverhältnis soll zum 30.11.2025 einvernehmlich enden. Ist es richtig, dass der Mitarbeiter in der Zeit wo das Arbeitsverhältnis ruht, da das Direktionsrecht beim Amt liegt, keinen neuen Urlaubsanspruch erwirkt? Der Mitarbeiter hat somit noch vom 01.01.2024 bis 30.04.2024 Urlaubsansprüche, welche ausgezahlt werden können.
Herzlichen Danke