Liebe Experten,
als Arbeitgeber fördern wir die bAV und zahlen VWL in Höhe von 30 Euro. Wenn Mitarbeitende die VWL umwandeln und in ihren bAV einzahlen, rechnen wir die 30 Euro als steuer- und sozialversicherungsfreie Zahlung für die Mitarbeitenden ab. Jetzt haben wir aber eine Mitarbeiterin, die neben der Entgeltumwandlung noch einen VWL-Vertrag hat. Hierzu zahlen wir 40 Euro als Arbeitgeberzuschuss. Kann dann unser AG-Zuschuss von 30 Euro trotzdem steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet werden?
Vielen Dank.