Expertenforum - VWL aufgelöst

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  • 01
    VWL aufgelöst

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    leider haben wir von einer Arbeitnehmerin verspätet die Info bekommen, dass der VWL Vertrag bereits ab 01.11.2024 aufgelöst wurde. Da wir nach TVöd zahlen, erhält Sie einen Vwl AG-Anteil von 6,65 Euro. Mit der Lohnabrechnung März habe ich nur den Vwl-AG Anteil auf 0,00 gesetzt, aber nicht den Nettoeinzug in Höhe von 40,00 Euro. Ich wollte dies nachträglich vornehmen, aber das Lohnprogramm lässt keine Änderung im Vorjahr zu. Muss ich ihr dann die 40,00 Euro außerhalb der Lohnbuchhaltung überweisen. Wie geht man in so einem Fall vor?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: VWL aufgelöst

    Guten Tag,
     
    bei dem Nettoanteil der Arbeitnehmenden an den vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich um einen bereits der Betragsberechnung unterworfenen Anteil des Gehaltes. Dieser wird lediglich einbehalten und dann durch den Arbeitgeber weitergeleitet.
     
    Sofern hier diese einbehaltenen Beträge an die Arbeitnehmenden zurückgezahlt werden, hat dies keine beitragsrechtlichen Auswirkungen.
    Es verbleibt bei der ursprünglich durchgeführten Verbeitragung.
     
    Insoweit kann aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht eine Rückzahlung auch außerhalb der Lohnabrechnung erfolgen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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