Sehr geehrte Damen und Herren,
leider haben wir von einer Arbeitnehmerin verspätet die Info bekommen, dass der VWL Vertrag bereits ab 01.11.2024 aufgelöst wurde. Da wir nach TVöd zahlen, erhält Sie einen Vwl AG-Anteil von 6,65 Euro. Mit der Lohnabrechnung März habe ich nur den Vwl-AG Anteil auf 0,00 gesetzt, aber nicht den Nettoeinzug in Höhe von 40,00 Euro. Ich wollte dies nachträglich vornehmen, aber das Lohnprogramm lässt keine Änderung im Vorjahr zu. Muss ich ihr dann die 40,00 Euro außerhalb der Lohnbuchhaltung überweisen. Wie geht man in so einem Fall vor?
Vielen Dank für die Rückmeldung.