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  • 01
    vorzeitige Rente aufgrund Schwerbehinderteneigenschaft und Weiterbeschäftigung

    Gute Tag,


    unser Mitarbeiter erhält ab dem 01.01.2026 seine abschlagsfreie Rente da er eine Schwerbehinderung über GDB 50 hat. Er ist somit genau 2 Jahre früher im Rentenbezug als seine tatsächliche Regelaltersgrenze. Unser Mitarbeiter arbeitet jedoch weiter bei uns. Wie muss ich ihn in der Sv schlüsseln bzgl der Personengruppe und auch der Beitragsgruppe?

  • 02
    RE: vorzeitige Rente aufgrund Schwerbehinderteneigenschaft und Weiterbeschäftigung

    Hallo aco,
     
    die Altersvollrente für schwerbehinderte Menschen gehört zu den gesetzlichen Altersrenten.
     
    Bei Fortsetzung der versicherungspflichtigen Beschäftigung entfällt mit Rentenbeginn der Anspruch auf Krankengeld, so dass in der Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz anzuwenden ist. In der Arbeitslosenversicherung sind beschäftigte Rentner weiterhin versicherungspflichtig, bis sie das maßgebliche Lebensjahr für die Regelaltersrente vollenden. Auch in der Rentenversicherung bleibt - bei vorzeitigem Rentenbezug - die Versicherungspflicht bis zum Erreichen des Alters für die Regelaltersrente erhalten.
     
    Der zu verwendende Beitragsgruppenschlüssel für gesetzlich krankenversicherte Bezieher einer Altersvollrente für schwerbehinderte Versicherte vor Vollendung der Regelaltersgrenze lautet „3111“ (Personengruppenschlüssel „120“). Erst wenn das Alter für die Regelaltersrente erreicht wäre, ist der Beitragsgruppenschlüssel in „3321“ zu ändern (Personengruppenschlüssel „119“).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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