Guten Tag,
wir haben eine MA, die derzeit Teilzeit in Elternzeit arbeitet. Nun ist sie erneut schwanger und möchte ihre EZ daher vorzeitig beenden. Nach unseren Informationen ist in diesem Fall eine Günstigkeitsprüfung vom Arbeitgeber vorzunehmen, ob der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aufgrund der TZ in EZ berechnet werden muss oder ein Anspruch nach dem vorhergehenden Entgelt besteht. Damit soll verhindert werden, dass die Mutter durch die EZ für das ältere Kind im Hinblick auf den MuSchu für das weitere Kind benachteiligt wird. Können Sie uns sagen, auf welchen Zeitraum wir dann hin prüfen müssen? Die MA hat bereits zwei Kinder, also demnach auf das Nettoentgelt der letzen 3 Monate vor dem Beginn der MuSchu-Frist des ersten Kindes?