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  • 01
    vorzeitige Beendigung Elternzeit

    Sehr geehrters Team,


    ich habe folgende Anfrage einer Mitarbeiterin erhalten:



    Gerne möchte ich meine aktuelle Elternzeit zum 31.12.2025 beenden und ab Januar 2026 wieder regulär arbeiten, bis voraussichtlich zum Beginn meines Mutterschutzes am 20.04.2026.

    xxxx ist inzwischen bereits bei den Tagesmüttern eingewöhnt, sodass die Betreuung zuverlässig gesichert ist. Mir geht es in dieser Schwangerschaft sehr gut, ich fühle mich fit und belastbar und würde das Team in dieser Zeit sehr gerne noch einmal aktiv für einige Monate unterstützen.


    Muss der Arbeitgeber diesen Antrag bewilligen oder kann er abgelehnt werden ?

    Der Mutterschutz des 2. Kindes würde 04/26 starten.

    Die reguläre Elternzeit von Kind 1 endet 06/27.


    vielen Dank für Ihre Hilfe

     

  • 02
    RE: vorzeitige Beendigung Elternzeit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Elternzeit kann gemäß § 16 Abs. 3 S. 2 und 3 BEEG bei Geburt eines anderen Kindes oder zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen gemäß § 3 MuSchG vorzeitig beendet werden. Beide Fälle sind bei der Mitarbeiterin (noch) nicht gegeben, sodass eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit gemäß § 16 Abs. 3 S. 1 BEEG nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich ist.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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