Moin,
die Arbeitnehmerin X befand sich ab März 2023 im Mutterschutz mit anschließender Elternzeit bis Mai 2025. Sie war davor Vollzeit beschäftigt. Aufgrund einer erneuten Schwangerschaft wurde die Elternzeit nun vorzeitig zum Beginn der neuen Mutterschutzfrist beendet. Berechnet sich der AG-Anteil am Mutterschaftsgeld nach dem vorherigen Vollzeit-Nettoarbeitslohn, den die Mitarbeiterin vor der Geburt des ersten Kindes hatte ?
MfG ES