Wie verhält es sich bei einer vorrausschauenden Prüfung in Bezug auf eine befristete Teilzeitbeschäftigung?
Folgender Fall:
Es liegt bei einem Beschäftigten eine bis zum 30.06.2023 befristete Teilzzeitbeschäftigung mit einen monatlichen Bruttolohn von 1.400 EUR vor. Ab 01.07.2023 ist wieder Vollzeit mit einen Bruttolohn von 2.800 EUR vorgesehen. Nach derzeitiger Prüfung wird die Grenze von 2.000 EUR überschritten. Es liegt kein Midijob vor.
Wenn aber die befristete Teilzeitbeschäftigung im Juli bis Jahresende verlängert wird, würde das durchschnittlicheEntgelt unter 2.000 EUR liegen.
Muss dann im Juli bei Verlängerung der Teilzeit rückwirkend eine Korrektur vorgenommen werden?