Expertenforum - Vorerkrankungsprüfung bei Vater Kind Kur

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung
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Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Fragen zum Jahreswechsel
Zum Jahresbeginn 2021 und auch schon im Herbst 2020 stehen wieder zahlreiche Neuerungen in der Sozialversicherung auf dem Programm. Darüber informieren wir bereits ab September in einem Themenspezial. Für Fragen zu den einzelnen Themen haben wir ein spezielles Expertenforum Jahreswechsel eingerichtet.
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01
Vorerkrankungsprüfung bei Vater Kind Kur
Hallo,
wenn ein Mitarbeiter auf eine Vater Kind Kur geht, wird dann seitens der KK eine Meldung von ggf. anzurechnenden Vorerkrankungen erfolgen? Bzw. ist bei einer Vater Kind Kur eine Abfrage von Vorerkrankungszeiten überhaupt notwendig?
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02
RE: Vorerkrankungsprüfung bei Vater Kind Kur
Hallo Fachkraft _AA,
eine Vater-Kind-Maßnahme ist eine stationäre medizinische Behandlung für Väter, die aufgrund ihrer familiären Situation gesundheitlich belastet oder gefährdet sind. Sie zielt vor allem auf für Erziehungspersonen typische Gesundheitsstörungen ab, wie zum Beispiel stressbedingte Erschöpfung. Die Behandlungen während der Kur berücksichtigen die Bedürfnisse der Väter, die sich aus ihrer individuellen Belastungssituation ergeben. Dazu zählen zum Beispiel psychische Belastungen, Trennungssituationen oder Probleme in der Erziehung und Versorgung chronisch kranker oder pflegebedürftiger Kinder.
Nach § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation, die ein Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung oder ein sonstiger Sozialleistungsträger bewilligt hat und die in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation stationär durchgeführt wird. Hierzu gehört auch eine Vater-Kind-Kur.
Da Zeiten einer Vater-Kind-Kur einer Arbeitsunfähigkeit im Sinne des EFZGs gleichzusetzen sind, ist es nach unserer Auffassung durchaus sinnvoll, Vorerkrankungszeiten auf ihre Anrechenbarkeit prüfen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
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