Liebe Experten,
eine MA von uns war im Mai 23 Tage arbeitsunfähig erkrankt. Seit dem 04.11. befindet sie sich für 35 Tage in einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation in einer Klinik, die Erkrankungen aus dem gesamten Spektrum der psychosomatischen und psychiatrischen Fachgebietes behandelt. Mir gegenüber äußerte die MA, dass der Reha-Aufenthalt mit der Erkrankung im Mai zusammenhänge. Eine Vorerkrankungsanfrage ergab aber nun die Rückmeldung der Krankenkasse, dass keine anrechenbare Vorerkrankung vorliege. Da ich begründete Zweifel habe, möchte ich nun gerne wissen, ob und welche Möglichkeiten es für den Arbeitgeber gibt, diese Meldung überprüfen zu lassen.
Vielen Dank.