Guten Tag,
wie nehmen wir die Einschätzung, ob der Übergangsbereich Anwendung findet, im folgenden Fall korrekt vor:
Mitarbeiter arbeitet Teilzeit in Elternzeit mit einem Grundgehalt von 800€ von Januar bis April. Nach Ende der Elternzeit im April soll der Mitarbeiter wieder zu seiner ursprünglichen Wochenstundenzahl zurückkehren und 2500 € verdienen.
Die vorausschauende Betrachtung im Januar ergibt, dass er den überwiegenden Teil des Jahres darüber liegen wird und daher ist der Übergangsbereich nicht anzuwenden? Oder wie ist hier vorzugehen?