Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Arbeitnehmer reduziert seine Arbeitszeit. Er ist privat krankenversichert. Bei Ihm zählt die Besondergrenze für privat Krankenversicherung 2002. Er ist noch unter 55 Jahren
Bei der Beurteil durch die Reduzierung stellt sich die Frage , ob die JAE Grenze 2025 in Höhe von 73.800 € oder die Besondere JAE Grenze in Höhe von 66.150 € genommen werden musss.
Können Sie mir dazu etwas mitteilen
Mit freundlichem Gruß
Stahlpower