Expertenforum - Von privater Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung

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  • 01
    Von privater Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein Arbeitnehmer reduziert seine Arbeitszeit. Er ist privat krankenversichert. Bei Ihm zählt die Besondergrenze für privat Krankenversicherung 2002. Er ist noch unter 55 Jahren

    Bei der Beurteil durch die Reduzierung stellt sich die Frage , ob die JAE Grenze 2025 in Höhe von 73.800 € oder die Besondere JAE Grenze in Höhe von 66.150 € genommen werden musss.


    Können Sie mir dazu etwas mitteilen


    Mit freundlichem Gruß

    Stahlpower

  • 02
    RE: Von privater Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung

    Hallo Stahlpower,
     
    die „besondere“ (niedrigere) Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für Personen, die am 31.12.2002 krankenversicherungsfrei (weil ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die zu diesem Zeitpunkt geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten hat) und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer „substitutiven“ Krankenversicherung versichert waren.
     
    Diese „besondere“ Jahresarbeitsentgeltgrenze ist für die unter die Bestands- und Vertrauensschutzregelung fallenden Arbeitnehmer sowohl in dem am 31.12.2002 bestehenden Beschäftigungsverhältnis für alle versicherungsrechtlichen Beurteilungen anzuwenden als auch für alle künftigen Beschäftigungsverhältnisse zu beachten.
     
    Dies gilt selbst dann, sofern zwischenzeitlich Versicherungspflicht aufgrund eines anderen Tatbestandes (z. B. wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld) bestanden hätte.
     
    Somit Ist in Ihrem Sachverhalt für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Mitarbeiters weiterhin die „besondere“ Jahresarbeitsentgeltgrenze zugrunde zu legen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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