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  • 01
    Vollrentner BGS?PGS?

    AN ist nach 45 Arbeitsjahren Rentner. Im Nov. 2024 hat er die Regelaltersrente erreicht.

    AN bis 30.11.2024 > BGS 3111 PGS 120

    ab 01.12.2024 > BGS 3321 PGS 119

    Frage:

    1.) Kann der AN ab 1.12.2024 auf RV Freiheit verzichten? Wie lautet dann der BGS? PGS?

    2.) Kann die RV Freiheit jederzeit beendet werden oder ist die RV Freiheit gebunden, solange das AV (unbefristet) besteht?

  • 02
    RE: Vollrentner BGS?PGS?

    Guten Tag,
     
    für Altersvollrentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze rentenversicherungsfrei sind, besteht die Möglichkeit, auf die Rentenversicherungsfreiheit zu verzichten und zusätzliche Rentenanwartschaften zu erwerben (§ 5 Abs. 4 Satz 2 SGB VI).
    Der Verzicht ist gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich zu erklären, der die Erklärung zu den Entgeltunterlagen zu nehmen hat (§ 8 Abs. 2 Nr. 19 BVV). Der Verzicht kann nur für die Zukunft erklärt werden und ist für die Dauer der Beschäftigung bindend (§ 5 Abs. 4 Satz 3 SGB VI). Rückwirkend ab November 2024 ist der Verzicht somit nicht möglich.
     
    Ein Muster kann der Anlage 1 der Besprechung der Spitzenverbände der Sozialversicherung über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs vom 23.11.2016 entnommen werden.
     
    Nach Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit lauten die Beitragsgruppen „3121“ und es verbleibt bei der Personengruppe „119“
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Vollrentner BGS?PGS?

    Liebes Expertenteam,

    ich möchte zwei Anmerkungen machen bzw. Rückfragen stellen:

    1. Die Verzichtserklärung auf die Versicherungsfreiheit kann seit SGB VI-AnpG jetzt auch elektronisch abgegeben werden (was Sinn macht, da der AG die Erklärung digital bei den Lohnunterlagen aufzubewahren hat)

    2. Mit der BGR 3121 komme ich klar - damit, dass weiterhin die BGR 119 gelten soll, nicht so ganz. Das stünde im Widerspruch zu TOP 1 der Besprechung zu Fragen

    des gemeinsamen Meldeverfahrens am 19.10.2016; danach müsste bei Verzicht auf die RV-Freiheit der PGS 120 lauten.

    Oder wurde das damalige BE inzwischen "abgelöst"?

    Viele Grüße

  • 04
    RE: Vollrentner BGS?PGS?

    Guten Tag,
     
    vielen Dank für Ihre Nachfrage. Bei unserer Antwort hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Wir bitten dies zu entschuldigen.
     
    Bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit ist die Beitragsgruppe „3121“ und die Personengruppe „120“ zu verwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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