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  • 01
    volle Erwerbsminderungsrente

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine Beschäftigte bezieht eine volle Erwerbsminderungsrente und arbeitet im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze weiter.

    Ist eine Besteuerung des Einkommens mit der Steuerklasse VI möglich ( und die Erwerbminderungsrente mit I bis IV) oder ist das Einkommen mit den individuellen Steuermerkmalen der Steuerklassen I bis VI und die Rente mit Steuerklasse VI zu besteuern?


    Mit freundlichen Grüßen


    LH Bezüge

  • 02
    RE: volle Erwerbsminderungsrente

    Sehr geehrter Fragesteller,


    im Falle einer vom gesetzlichen Versicherungsträger ausgezahlten Erwerbsminderungsrente finden Lohnsteuerabzüge nicht statt. (Wir gehen davon aus, dass sich Ihre Anfrage auf eine solche Konstellation bezieht und bitten anderenfalls - insbesondere bei betrieblich gezahlter Rente - um Nachricht.)


    Damit gelten für die Einkünfte aus der Arbeitstätigkeit (am Rahmen der Hinzuverdienstgrenze) die allgemeinen Regeln zur Festlegung der Steuerklasse (insbesondere ggf. Zusammenhang mit der Steuerklasse des Ehepartners). Bei alleinstehenden Beschäftigten gilt für die Tätigkeit neben der vollen Erwerbsminderungsrente (ohne weitere Beschäftigungsverhältnisse) im ersten Beschäftigungsverhältnis Lohnsteuerklasse 1.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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