Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Beschäftigte bezieht eine volle Erwerbsminderungsrente und arbeitet im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze weiter.
Ist eine Besteuerung des Einkommens mit der Steuerklasse VI möglich ( und die Erwerbminderungsrente mit I bis IV) oder ist das Einkommen mit den individuellen Steuermerkmalen der Steuerklassen I bis VI und die Rente mit Steuerklasse VI zu besteuern?
Mit freundlichen Grüßen
LH Bezüge