Sehr geehrte Damen und Herren,
eine AN hat rückwirkend ab 01.02.2025 befristet bis zum 31.01.2025 eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit gewährt bekommen. Laut TVöd ruht das AV ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat der Zustellung des Rentenbescheids folgt, d.h. mit Ablauf des 31.03.2025 bis zum 31.01.2028.
Ab 01.02.2025 habe ich eine Änderung des Beitragsgruppenschlüssel vorgenommen von 1111 auf 3101 und Sie erhält ab 01.04 kein Entgelt mehr.
Für den Bewertungszeitraum 2024 erhält Sie im Mai 2025 noch ein Leistungsentgelt sonstiger Bezug ausbezahlt. Wie ist die Zahlung im Mai zu behandeln, wenn das AV ab 01.04 ruht.
Vielen Dank für die Rückmeldung.