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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Volle EM Rente mit Hinzuverdienst als Teilzeitbeschäftigung

    Guten Tag,


    TB erhält rückwirkend zum 01.02.2025, laufend ab dem 01.09.2025 und befristet bis zum 31.08.2028, Rente wegen voller Erwerbsminderung.


    Aufgrund Rentenanerkennung ruht das Arbeitsverhältnis bis zum 31.08.2028. Für die Dauer des ruhenden Arbeitsverhältnisses wird der Beschäftigte auf Wunsch mit 14,5 Wochenstunden befristet weiterbeschäftigt.


    Nun stellt sich die Frage, wie der Personen- als auch der Beitragsgruppenschlüssel lauten muss?


    Vielen Dank.


     

  • 02
    RE: Volle EM Rente mit Hinzuverdienst als Teilzeitbeschäftigung

    Guten Tag,
     wird eine Rente wegen voller Erwerbsminderung rückwirkend zugebilligt, ist eine rückwirkende Korrektur des versicherungs- und beitragsrechtlichen Status (Beitragsgruppenänderung) zum Zeitpunkt des tatsächlichen Rentenbeginns vorzunehmen.

    Bezieher von Renten wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben keinen Anspruch auf Krankengeld.
    Der Ausschluss des Krankengeldes wegen Bezugs einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ist an den Umfang der Erwerbsminderung gebunden. Unerheblich ist, ob diese Rente als Teil- oder als Vollrente bewilligt wird.
     
    Aus diesem Grund findet in Ihrem Sachverhalt vom Zeitpunkt der Gewährung der vollen Erwerbsminderungsrente der Beitragsgruppenschlüssel „3101“ und die Personengruppe „101“ Anwendung. Aufgrund der rückwirkenden Rentenzubilligung ist zum 31.01.2025 eine Abmeldung mit dem Meldegrund „32“ und zum 01.02.2025 eine Anmeldung mit dem Meldegrund „12“ und den Beitragsgruppen „3101“ zu übermitteln.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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