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  • 01
    Vierteljährliche Prämie, Einmalzahlung oder laufenden Arbeitsentgelt

    Sehr geehrtes Expertenforum-Team, vielen Dank für die Beantwortung unserer Anfrage vom 08.12.2025. Wir haben bei der gleichen Firmen noch eine weitere Konstellation, es wäre super, wenn Sie uns hierzu auch ihre Einschätzung mitteilen könnten.


    Im Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters steht folgendes:


    2.1 Festgehalt: Für die Tätigkeit erhält der Arbeitnehmer ein monatliches Gehalt von brutto € 4.500,00 zahlbar jeweils am Monatsende.


    2.2 Prämie: Zum Ende eines Kalenderquartals bzw. zum Ende des Arbeitsverhältnisses erhält der Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt eine auf das laufende Quartal bezogene Prämie. Die Höhe dieser Prämie (in brutto) wird wie folgt ermittelt:

    Jede in diesem Quartal vom Arbeitnehmer für den Kunden XY geleistete und fakturierte Stunde wird mit € 50,00 bewertet. Übersteigt die Summe dieser Bewertungen, das in diesem Quartal an den Arbeitnehmer insgesamt bezahlte Gehalt, so ergibt sich die Prämie als dieser übersteigende Betrag. Andernfalls beträgt die Prämie € 0,00. Sofern Überstunden anfallen sind sie in jedem Fall mit der Prämie vergütet.


    Frage:


    Monat 01 und 02 Gehalt € 4.500,00 laufender Arbeitslohn

    Monat 03 Gehalt € 4.500,00 + Prämienabrechnung € 27.000,00


    Handelt es sich bei der Prämienabrechnung in 03 um eine Einmalzahlung in Höhe von € 27.000,00?

    Oder müssen hier Vormonatskorrekturen mit den genauen Abrechnungswerten in die Monate 01 und 02 als laufendes Arbeitsentgelt vorgenommen werden?

    Oder sind die € 27.000,00 auf 3 Monate durchschnittlich als laufender Arbeitslohn in Höhe von € 9.000,00/Monat aufzuteilen?

    Vielen herzlichen Dank

  • 02
    RE: Vierteljährliche Prämie, Einmalzahlung oder laufenden Arbeitsentgelt

    Guten Tag,
     
    wie bereits in unserer vorhergehenden Antwort beschrieben, ist eine Beurteilung vorzunehmen, ob die Prämienzahlung einer konkreten Leistungserbringung zuzuordnen ist.
     
    Aus Ihrer Sachverhaltsschilderung ist zu entnehmen, dass der Prämienzahlung die geleisteten Stunden bei Kunden zugrunde liegen, also eine konkrete Arbeitsleistung im Abrechnungszeitraum erbracht wird. Aus unserer Sicht liegt auch in diesen Sachverhalt laufendes Arbeitsentgelt vor, so dass die Abrechnungen der Monate mit „Abschlagszahlung“ zu korrigieren sind.
     
    Ergänzend haben wir noch eine Bitte:
    Bitte verwenden Sie zukünftig bei Ergänzungen oder Rückfragen zu bereits gestellten Fragen nicht den Button „Neuer Beitrag“, sondern nutzen Sie bitte das Textfeld unterhalb der bisherigen Einträge im selben Thread. Dies erleichtert auch anderen Usern, den Zusammenhang eines Sachverhalts nachvollziehen zu können.
     
    Dabei ist lediglich der Text der Ergänzung anzugeben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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