Expertenforum - Versteuerung Wegstreckenentschädigung

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  • 01
    Versteuerung Wegstreckenentschädigung

    Guten Tag liebes Expertenteam,

    wir haben folgende Frage zur Versteuerung der Wegstreckenentschädigung gem. der Niedersächsischen Reisekostenrichtlinie. Hier werden 0,38 € pro gefahrenen Kilometer gezahlt - wir orientieren uns daran und zahlen bestimmten Personengruppen ebenfalls 0,38 €/km. Müssen die 0,08 € Differenz pro gefahrenen km versteuert werden?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    MfG, MD-Perso

  • 02
    RE: Versteuerung Wegstreckenentschädigung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die im öffentlichen Dienst gezahlten Fahrkostenerstattungen sind auch dann steuerfrei, wenn der in § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a Satz 2 EStG i.V.m. § 5 Abs. 2 Satz 1 Bundesreisekostengesetz genannte Pauschalbetrag von 30 Cent je Kilometer überschritten wird. Nur für Arbeitnehmer "außerhalb des öffentlichen Dienstes" gilt gemäß § 3 Nr. 16 EStG der Verweis (über § 9 EStG) auf das Bundesreisekostenrecht.


    Im öffentlichen Dienst gezahlte Reisekostenvergütungen sind (gemäß § 3 Nr. 13 EStG) ohne betragliche Begrenzung steuerfrei. (Die Begrenzungen nach § 3 Nr. 13 Satz 2 betreffen nur Verpflegung und Trennungsgelder.)


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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