Guten Tag liebes Expertenteam,
wir haben folgende Frage zur Versteuerung der Wegstreckenentschädigung gem. der Niedersächsischen Reisekostenrichtlinie. Hier werden 0,38 € pro gefahrenen Kilometer gezahlt - wir orientieren uns daran und zahlen bestimmten Personengruppen ebenfalls 0,38 €/km. Müssen die 0,08 € Differenz pro gefahrenen km versteuert werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
MfG, MD-Perso