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  • 01
    Versteuerung: Teures Arbeitsessen bei Dienstreise

    Hallo,


    wir haben folgenden Fall:

    Ein Beschäftigter war für einige Tage auf Dienstreise im Ausland, hatte Anspruch auf Tagegeld.

    Bei einer Abend-Besprechung mit mehreren anderen Personen (von anderen Unternehmen!) wurde als Arbeitsessen (beruflicher Austausch, künftige Kooperationen, usw.) die Rechnung von insgesamt über 580 Euro durch die vier teilnehmenden Personen geteilt, sodass unser Beschäftigte nun um eine Erstattung von 145 Euro bittet.

    Der Vorgesetzte hat das besondere dienstliche Interesse bestätigt.

    Wie müssen wir diesen Sachverhalt steuerlich berücksichtigen?

    Können wir ggf. pauschal versteuern, damit bei dem Beschäftigten keine Lohnsteuer dafür anfällt, da über 60 Euro?


    Vielen Dank!

    Freundliche Grüße

  • 02
    RE: Versteuerung: Teures Arbeitsessen bei Dienstreise

    Sehr geehrter Fragesteller,


    im geschilderten Fall gehören die Kosten der Teilnahme am Geschäftsessen nicht zum Arbeitslohn (sind also nicht lohnsteuerpflichtig). Dies ergibt sich aus LStR 8.1 Abs. 8 Nr. 1.


    Entscheidend ist, dass für die Entstehung der Kosten das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers im Vordergrund steht (Gesprächsführung mit Geschäftspartnern), nicht jedoch die Verköstigung des Arbeitnehmers.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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