Sehr geehrtes Expertenteam,
die BAVs nach §3Nr.63 EStG eines MA wurden gekündigt, die Rückkaufswerte wurden vom Versicherer direkt an den MA ausgezahlt. Wie erfolgt die Versteuerung? Wer meldet hier Was und Wie an das Finanzamt? Der Arbeitgeber über die Lohnabrechnung oder anders oder der Versicherer direkt an das FA und das FA wendet sich an den AN oder der Arbeitnehmer über die Steuererklärung?
Vielen Dank vorab für ein Feedback.