Mitarbeiter X wurde ein Firmenfahrzeug (auch zur Privatnutzung) zur Verfügung gestellt.
Die private Nutzung wird mit der 1% Regelung abgerechnet.
Es endet während des laufenden Monats die Lohnfortzahlungspflicht. Er muss dann sein Firmenfahrzeug zurückgeben. Darf der Betrag für die 1% Regelung anteilig bis zum Ende der LFZG-Pflicht berechnet werden oder muss der komplette Betrag angesetzt werden?