Sachverhalt:
Ein heute 55jähriger Versorgungsempfänger (ehemals Soldat) möchte einen Minijob ausüben.
Er ist privat krankenversichert. Er möchte selbst keine RV-Beiträge leisten.
Ist für diesen Fall der BGRS 0500 richtig? Unsicherheit besteht vor allem wegen der Notwendigkeit der pauschalen RV-Pflicht für den AG.
Vielen Dank.