Expertenforum - Versorgungsbezugsempfänger

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  • 01
    Versorgungsbezugsempfänger

    Liebes Expertenteam,


    wir haben eine Versorgungsbezugsempfängerin seit dem 01.12.2022. Sie bezieht mehrere Versorgungsbezüge. Bei uns bezieht sie monatlich 30,78 €. Zur seiner Zeit hatten wir keine Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt. Nach einer Prüfung durch die zuständige Krankenkasse bzw. Zahlstelle, mussten wir rückwirkend Beiträge abführen. Nun wendet sich die Krankenkasse erneut an uns, dass die Beitragsabführung ab 12/22 bis zum 04/25 durch die Kasse erfolgt. Die Mitarbeiterin war freiwillig gesetzlich versichert. Können Sie mir ab 12/2022 den SV Schlüssel mitteilen, damit keine Beitragszahlung durch uns erfolgt?


    Lieben Dank

  • 02
    RE: Versorgungsbezugsempfänger

    Guten Tag,
     
    seit Beginn des Jahres 2020 haben krankenversicherungspflichtige Versorgungsempfänger einen Anspruch auf einen Freibetrag. Bei Personen, die mehrere Versorgungsbezüge erhalten, trifft die Krankenkasse die Entscheidung, ob und in welcher Höhe die Zahlstelle einen Freibetrag zu berücksichtigen hat. Für diese Entscheidung benötigen die Krankenkassen von den betroffenen Zahlstellen die Information, dass es sich bei der gewährten Leistung um einen Versorgungsbezug handelt. Dieser wechselseitige Prozess erfolgt ab Oktober 2020 auf Grundlage des erweiterten Zahlstellen-Meldeverfahrens.
     
    Die betroffenen Zahlstellen hatten zum 1. Oktober 2020 alle Meldungen, die seit dem 1. Januar 2020 abgegeben wurden, zu stornieren und mit dem neuen Kennzeichen 5 im Feld "Art des Versorgungsbezuges" erneut abzugeben. Bei Neufällen ab 01.10.2020 gilt das Verfahren entsprechend. Die Krankenkassen können auf Grundlage der eingehenden Meldungen erstmalig erkennen, wer mehrere Versorgungsbezüge erhält. Bei mehreren geringen Zahlbeträgen kann es sein, dass der Freibetrag auf mehrere Versorgungsbezüge aufgeteilt werden muss und die Zahlstelle einen anteiligen Freibetrag zurückgemeldet bekommt. In diesen Fällen erfolgt eine Angabe zur Höhe des anzuwendenden Freibetrags in den Meldungen der Krankenkassen im neuen Feld "anteiliger Freibetrag".
     
    Nach Meldung des Versorgungsbezuges an die zuständige Krankenkasse erhalten Sie automatisch in Ihrem Abrechnungsprogramm eine Rückmeldung über den anzuwendenden Freibetrag. Ist dieser maschinelle Ablauf gestört, kontaktieren Sie bitte zur Klärung die zuständige Krankenkasse und ggf. Ihren Softwareanbieter.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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